Mandanteninfo Februar 2012

Donnerstag, 02. Februar 2012

Neuregelungen beim Kindergeld ab 2012: Was bei volljährigen Kindern zu beachten ist

Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist die bisherige Einkommensgrenze von 8.004 EUR für volljährige Kinder ab 2012 entfallen. Somit haben mehr Eltern Anspruch auf Kindergeld bzw. auf Kinderfreibeträge. In einem umfangreichen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium die neue Rechtslage erläutert.

Dateien:
mandantenrundschreiben_februar_2012.pdf

 
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