Mandanteninfos Dezember 2011

Freitag, 09. Dezember 2011

Keine Schätzung bei ordnungsgemäßer Buchführung beim Chi-Quadrat-Test

Auffälligkeiten beim sogenannten Chi-Quadrat-Test berechtigen nicht zur Schätzung eines höheren Umsatzes, wenn keine weiteren Mängel der Buchführung gegeben sind. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil entschieden.

Dateien:
mandantenrundschreiben_dezember_2011.pdf

 
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