Mandanteninfos Dezember 2011
Freitag, 09. Dezember 2011
Keine Schätzung bei ordnungsgemäßer Buchführung beim Chi-Quadrat-Test
Auffälligkeiten beim sogenannten Chi-Quadrat-Test berechtigen nicht zur Schätzung eines höheren Umsatzes, wenn keine weiteren Mängel der Buchführung gegeben sind. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil entschieden.